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Ausgründungsprozess
Der
Ausgründungsprozess untergliedert sich in 7 Schritte:
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Analyse der Geschäftsidee
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Optimierung des Businessplans
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Abstimmung aller Beteiligten
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Gestaltung des rechtlichen Rahmens
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ABCD Gremium
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Vorstandsvorlage
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Gründung
Die
Prozessdauer beträgt durchschnittlich 6 Monate und kann im
Einzelfall auch 2 oder 12 Monate betragen. Als sehr zeitintensive
Schritte zu berücksichtigen sind die Erstellung des Businessplans
und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Zur Verkürzung der
Prozessdauer ist die Einbindung der Venture-Gruppe empfehlenswert.
Geschäftsidee
Die
Geschäftsidee ist Ausgangspunkt für die Venture-Gruppe.
Marktattraktivität, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale und
Fraunhofer-Einlage werden als Kriterien berücksichtigt, um
einen überblick über die Gesamtsituation zu erhalten.
Bei der weiteren Darstellung der Geschäftsidee sollten folgende
Fragen beantwortet werden:
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Was haben wir vor?
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Warum möchten wir das machen?
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Wie groß ist das Bedürfnis des Kunden?
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Wer benötigt unsere Lösung oder das Angebot?
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Was kann der Kunde dafür bezahlen?
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Wie groß ist der Markt?
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Was benötige ich von der Fraunhofer-Gesellschaft ?
Optimierung
des Businessplans
Der
Businessplan ist die Visitenkarte jedes Unternehmens und spielt
nicht nur als Argumentationsgrundlage gegenüber Fraunhofer
und anderen Investoren eine entscheidende Rolle. Richtig abgefasst
und eingesetzt wird der Businessplan zum Schlüsseldokument
für die Beurteilung und Steuerung der gesamten Geschäftstätigkeit.Der
Businessplan wird von uns kritisch gelesen und gemeinsam optimiert,
denn an ihm lässt sich überprüfen, ob Ziele und Meilensteine
erreicht wurden.
Abstimmung aller Beteiligten
Nachdem
der Businessplan richtig abgefasst ist und als Schlüsseldokument
für die Beurteilung und Steuerung der Geschäftsidee eingesetzt
werden kann, stimmt sich die Venture-Gruppe mit allen am Ausgründungprozess
beteiligten Partnern ab. Dabei werden die Schutzrechtssituation
überprüft, die jeweiligen Einlagen bewertet, die Beteiligungshöhe
bzw. Gesellschafterstruktur abgestimmt und das Ausscheiden von Instituts-Mitarbeitern
geregelt.
Gestaltung des rechtlichen Rahmens
Auf
Grundlage der erzielten Ergebnisse nach Abstimmung mit allen Beteiligten
können die rechtlichen Unterlagen erstellt werden. Je nach
Projektumfang wird gemeinsam u.a. der Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsvertrag,
Kooperationsvertrag, Lizenzvertrag und Dienstvertrag erarbeitet
ABCD Gremium
Sobald
die Abstimmung mit den Beteiligten und die Erstellung des rechtlichen
Rahmens erfolgt ist, wird die geplante Ausgründung dem Gremium
vorgelegt. Das Gremium besteht aus mindestens einem Vertreter von
jedem Vorstandsbereich der Fraunhofer Zentrale:
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A- Hauptabteilung Forschung und Kommunikation
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B- Hauptabteilung Recht und Verträge
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C- Hauptabteilung Controlling
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D- Hauptabteilung Ausgründung und Beteiligungen
Das
Gremium berät und entscheidet über den Beschlussvorschlag
für die Vorstandssitzung. Grundlage für das Gremium sind
Businessplan, Beteiligungshöhe bzw. marktgerechte Bewertung
der Einlage, Finanzplanung und der rechtliche Rahmen.
Vorstandsvorlage
Nach
positiver Beteiligungsentscheidung des Gremiums wird dem Vorstand
die Ausgründung mit Beschlussvorschlag vorgestellt. Dabei werden
dem Vorstand die Interessen der FhG bzw. ihrer Institute, sowie
die wichtigsten Beteiligungsinformationen von der Venture-Gruppe
dargelegt.
Der Vorstand ist letzte Entscheidungsinstanz für die Zustimmung
der Ausgründung bzw. der Beteiligung.
Gründung
Nach
Zustimmung des Vorstands steht der Gründung nichts mehr im
Wege. Die Verträge werden dem Notar nach letztem Feinschliff
vorgelegt und beim Notartermin von den Gesellschaftern bzw. ihren
Vertretern unterschrieben. Die notariellen Urkunden werden dem Registergericht
zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister übergeben.
Sobald die Gesellschaft im Handelsregisterbuch eingetragen ist,
kann die Geschäftstätigkeit offiziell aufgenommen werden.
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