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Wofür
brauche ich einen Patentanwalt
[von RA Dipl.-Phys. Silvia
Lucht]
Die
Aufgabe des Patentanwalts ist es, seine Mandantschaft auf allen
Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes zu beraten und zu vertreten.
Hierzu gehört insbesondere die Anmeldung, Erreichung, Durchsetzung
und Verteidigung der gewerblichen Schutzrechte. Dazu gehören
Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Darüberhinaus
betreut der Patentanwalt seine Mandanten bei Vertragsverhandlungen
und Gestaltungen zu gewerblichen Schutzrechten. Hierzu gehören
beispielsweise Lizenzen oder Franchiseprojekte. Ein weiteres Aufgabengebiet
des Patentanwalts ist die Durchführung von Recherchen zu Schutzrechten,
sowie die Überwachung von Schutzrechten von Wettbewerbern.
Die meisten Patentanwälte sind nicht nur berechtigt vor dem
Deutschen Patent- und Markenamt zu vertreten, sondern auch vor dem
Europäischen Patentamt, der Weltorganisation für geistiges
Eigentum und dem Harmonisierungsamt für den Europäischen
Binnenmarkt. Dank eines Netzwerkes von Patentanwaltskollegen im
Ausland, kann der Patentanwalt für seine Mandanten nicht nur
Schutzrechte im In-, sondern auch im Ausland anmelden und durchsetzen.
Für
einen Existenzgründer ist es wichtig, möglichst frühzeitig
den Namen, unter dem Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen angeboten
werden, als Marke zu schützen, oder die Erfindung auf der das
Geschäft aufgebaut werden soll, als Patent schützen zu
lassen. Werden Bezeichnungen oder Gegenstände nicht durch Schutzrechte
abgesichert, so können sie von Wettbewerbern verwendet werden,
ohne daß der Existenzgründer hiergegen etwas unternehmen
kann. Erfindungen, die zum Patent angemeldet werden, dürfen
vor dem Anmeldetag nicht beworben, angeboten oder verkauft werden,
da derartige Veröffentlichungen einer späteren Patenterteilung
entgegen stehen. Dies gilt auch bei Veröffentlichungen, die
durch den Erfinder selbst erfolgen. Bei Gegenständen, die zum
Gebrauchs- oder Geschmacksmuster angemeldet werden, genießt
der Erfinder zwar eine Schonfrist zum Anmelden des Schutzrechtes,
jedoch ist diese mit 6 Monaten sehr kurz bemessen.
Der
Patentanwalt unterstützt den Existenzgründer bei der Auswahl
der geeigneten Schutzrechte und der Festlegung der Schutzrechtsstrategie.
Diese Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und
nicht erst wenn der Existenzgründer entweder feststellt, daß
er selbst ein Schutzrecht eines Wettbewerbers verletzt, oder der
Wettbewerber die Produkte bzw. den Namen kopiert. Ohne eigene Schutzrechte
kann sich der Existenzgründer gegen derartige Eingriffe nicht
oder nur in eingeschränktem Maße wehren. Lassen Sie sich
daher beraten, bevor es zu spät ist!
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