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Wofür
brauche ich einen Patentanwalt Die
Aufgabe des Patentanwalts ist es, seine Mandantschaft auf allen Gebieten
des gewerblichen Rechtsschutzes zu beraten und zu vertreten. Hierzu gehört
insbesondere die Anmeldung, Erreichung, Durchsetzung und Verteidigung
der gewerblichen Schutzrechte. Dazu gehören Patente, Marken, Gebrauchsmuster
und Geschmacksmuster. Darüberhinaus betreut der Patentanwalt seine
Mandanten bei Vertragsverhandlungen und Gestaltungen zu gewerblichen Schutzrechten.
Hierzu gehören beispielsweise Lizenzen oder Franchiseprojekte. Ein
weiteres Aufgabengebiet des Patentanwalts ist die Durchführung von
Recherchen zu Schutzrechten, sowie die Überwachung von Schutzrechten
von Wettbewerbern. Die meisten Patentanwälte sind nicht nur berechtigt
vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu vertreten, sondern auch vor
dem Europäischen Patentamt, der Weltorganisation für geistiges
Eigentum und dem Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt.
Dank eines Netzwerkes von Patentanwaltskollegen im Ausland, kann der Patentanwalt
für seine Mandanten nicht nur Schutzrechte im In-, sondern auch im
Ausland anmelden und durchsetzen. Für einen Existenzgründer ist es wichtig, möglichst frühzeitig den Namen, unter dem Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen angeboten werden, als Marke zu schützen, oder die Erfindung auf der das Geschäft aufgebaut werden soll, als Patent schützen zu lassen. Werden Bezeichnungen oder Gegenstände nicht durch Schutzrechte abgesichert, so können sie von Wettbewerbern verwendet werden, ohne daß der Existenzgründer hiergegen etwas unternehmen kann. Erfindungen, die zum Patent angemeldet werden, dürfen vor dem Anmeldetag nicht beworben, angeboten oder verkauft werden, da derartige Veröffentlichungen einer späteren Patenterteilung entgegen stehen. Dies gilt auch bei Veröffentlichungen, die durch den Erfinder selbst erfolgen. Bei Gegenständen, die zum Gebrauchs- oder Geschmacksmuster angemeldet werden, genießt der Erfinder zwar eine Schonfrist zum Anmelden des Schutzrechtes, jedoch ist diese mit 6 Monaten sehr kurz bemessen. Der Patentanwalt unterstützt den Existenzgründer bei der Auswahl der geeigneten Schutzrechte und der Festlegung der Schutzrechtsstrategie. Diese Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und nicht erst wenn der Existenzgründer entweder feststellt, daß er selbst ein Schutzrecht eines Wettbewerbers verletzt, oder der Wettbewerber die Produkte bzw. den Namen kopiert. Ohne eigene Schutzrechte kann sich der Existenzgründer gegen derartige Eingriffe nicht oder nur in eingeschränktem Maße wehren. Lassen Sie sich daher beraten, bevor es zu spät ist! |
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